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Bauphysik-Thewosan-Energieausweis Seit 01.01.2009 sind gemäß EAVG Energieausweise ganz allgemein für öffentliche Gebäude, private Miet- und Kaufobjekte, Bau- und Förderungswerber in folgenden Fällen vonnöten: Bewertung des Objekts bei Kauf oder Miete, Abschätzung der Betriebskosten und als Grundlage für thermische und haustechnische Sanierungen. Wir beraten Sie gerne, ob in Ihrem Fall nach der derzeit gültigen Rechtslage ein Energieausweis vonnöten ist, welche Vorteile Ihnen ein Energieausweis bringt und welche Kosten dabei entstehen können.
Die Brusatti GmbH führt alle Berechnungen und statischen Leistungen gemäß den geltenden Ö-, DIN-, EN-Normen und OIB-Richtlinien aus. |
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Brusatti GmbH |
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