Häufige Fragen zum Energieausweis

Wann brauche ich einen Energieausweis?

  • Zur Bewertung des Objekts bei Kauf oder Miete
  • Abschätzung der Betriebskosten
  • Grundlagen für thermische und haustechnische Sanierung
  • Bewusstseinsbildung (Energieverbrauch und CO2-Ausstoß bzw. Reduktion)

Welche Gebäude benötigen einen Energieausweis?

  • Öffentliche Gebäude
  • Private Miet- und Kaufobjekte
  • Bau- und Förderungswerber

Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Der Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig, mit verpflichtender regelmäßiger Überprüfung der haustechnischen Anlagen (Heizung, Kühlung, Lüftung, etc.).

Wieviel kostet ein Energieausweis?
Da der Arbeitsaufwand stark von der Gebäudegeometrie abhängt, ist eine Pauschalierung der Kosten für Energieausweise nicht möglich. Als Anhaltspunkt hat sich jedoch rund 1 €/m² Brutto-Geschossfläche (ohne MwSt.) als Basis bewehrt. (Diese Annahme bezieht sich auf ein beidseitig angebautes bzw. freistehendes Haus ohne gegliederte Fassade, mit Zentralheizung bzw. Warmwasserbereitung und einheitlichen Fenstern. Bei Eckhäusern, gegliederte Fassaden etc. kommen Zuschläge dazu.)

Welche Inhalte hat ein Energieausweis?

  • HWB – Heizwärmebedarf für Referenzklima (3400 HGT) & Standortklima
  • HTEB – Heiztechnik-Energiebedarf
  • EEB – Endenergiebedarf

Falls erforderlich: Empfehlung von Maßnahmen zur Reduktion des EEB,  welche technisch & wirtschaftlich zweckmäßig sind. Bei Neubau und umfassende Sanierung: Nachweis der Einhaltung Ö-Norm B 8110-3 (sommerlicher Wärmeschutz).

Wir beraten Sie gerne, ob in Ihrem Fall nach der derzeit gültigen Rechtslage ein Energieausweis vonnöten ist, welche Vorteile Ihnen ein Energieausweis bringt und welche Kosten dabei entstehen können.

 

 

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